Die letzte Bitkom Umfrage offenbart spannende Zahlen: Rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland haben sich für einen einklagbaren Rechtsanspruch auf digitale Bildung ausgesprochen. Dazu müsste jedoch Artikel 91b, Absatz 2 im Grundgesetz geändert werden, um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards festzulegen. In Folge müsste die Schulpflicht nicht nur für den Besuch einer Schule im Sinne eines Schulgebäudes, sondern auch für die Teilnahme an digitalem Unterricht gelten.
Bitkom Positionspapier fordert einklagbares Recht auf digitale Bildung
Das Ziel der Initiative ist es, dass Menschen unabhängig von Wohnort, finanziellen Möglichkeiten, Alter und Fähigkeiten staatlich finanzierte oder co-finanzierte Bildungs- und Schulungsangebote immer auch auf digitalem Weg wahrnehmen können. Dabei soll es keine Abstriche bei der Qualität der Betreuung oder den vermittelten Inhalten geben.
Der Bitkom Standpunkt sieht wie folgt aus:
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung verabschiedet. Ob Distanzunterricht gelingt und Klassenverbünde erhalten bleiben, wird durch das Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulen entschieden. Doch gute digitale Bildung darf nicht vom Zufall abhängen“, mahnt Bitkom-Präsident Achim Berg. Über die Pandemie hinaus gelte es, körperlich, geistig oder sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler genauso in den Unterricht einzubeziehen, wie junge Menschen, die aufgrund anderer Einschränkungen die Unterrichtsräume nicht aufsuchen können. „Auch der Einsatz körperlich gehandicapter Lehrkräfte im Schulbetrieb könnte so inklusiver gestaltet werden. Das wiederum fördert das Grundrecht auf freie Berufswahl“, so Berg. Ein Recht auf digitale Bildung sollte aber über die Schulpflicht hinausreichen – und ebenso an Hochschulen, in der Weiterbildung und beim lebenslangen Lernen gelten. Mehr unter www.bitkom-research.de
Wie sieht es time4you?
Frau Bruns – Sie regen schon länger gezielte AKTIONSPLÄNE für die Verzahnung von Offline-/ und Onlineformaten in der schulischen Bildung auch im Sinne der Chancengleichheit an. Überrascht Sie dieses eindeutige Votum nach dem Motto: Digital für alle? Könnte dieses einklagbare Recht auch die betriebliche Weiterbildungslandschaft verändern?
Ich hatte in verschiedenen Kommentaren zur Digitalisierung der Schulen darauf hingewiesen, dass auch unabhängig von Schulschließungen digitaler Unterricht oder digitale Elemente u.a. den Lehrkräften den Unterricht ermöglichen würde, wenn sie rein physisch z.B. keinen Präsenzunterricht geben könnten und auch erkrankten Schülerinnen und Schülern die Teilhabe ohne einen „Totalausfall“ ermöglicht wird. Im Bitkom-Statement ist dieser Gedanke noch grundsätzlicher gedacht u.a. auch in Richtung Inklusion und nicht nur für Schule, sondern auch im Hochschul- und Weiterbildungsbereich. Insofern auch mit Blick auf möglichst weitgehende CO2-Vermeidung ist das sinnvoll. Das bedeutet natürlich eine große Umstellung für die Bildungsverantwortlichen und die Bildungsnutzer. Insofern ja, dies wäre dann auch ein Riesenschub für die digital-Lernen-Branche.
Konsequent oder unlösbar?
Dieses Ergebnis der Umfrage und Initiative überrascht, doch ist es konsequent. Allerdings braucht es in jedem Fall eine gute Qualität der digitalen Angebote und gleichzeitig darf ein solcher Prozess nicht durch Zulassungsbehörden mit ihren umständlichen Zertifizierungsprozessen gehemmt bis verhindert werden. Es bleibt also spannend, wo hier die Reise hingeht.